Verkehrsrecht

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei ist das Verkehrsrecht. Hier helfen wir Ihnen in allen Fragen, die mit der Verkehrsteilnahme im Zusammenhang stehen.

 

Bereits der Fahrzeugkauf kann zu Auseinandersetzungen führen. Zeigen sich Mängel am gekauften Fahrzeug, setzen wir Ihre Gewährleistungsechte durch, sei es die auf Nachbesserung, Schadensersatz oder Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Inanspruchnahme des Rechtsanwalts ist gemeinhin von der Verkehrsrechtsschutzversicherung umfasst, so dass kein Kostenrisiko besteht.
 
Möchte der Leasinggeber bei Rückgabe Schadensersatz von Ihnen? Sie hatten mit dem Leasingwagen einen Unfall?


Sie hatten einen Verkehrsunfall? Sie wünschen Ihren Schaden ersetzt?

Egal ob es sich um einen eindeutigen Sachverhalt oder um ein schwieriges Unfallereignis handelt: Sie sollten sich anwaltlich vertreten lassen, weil die Versicherungswirtschaft das natürliche Interesse hat, möglichst wenig zahlen zu müssen. Oft erscheinen vollends frustrierte Mandanten in der Sprechstunde auf, die bei einem vermeintlich einfachen Sachverhalt erfahren müssen, wie schwer es gleichwohl ist, den Schaden ersetzt zu bekommen. Wenn sich dann noch herausstellt, dass eine Rechtsschutzversicherung die Kosten Ihres Anwalts übernimmt, stellt sich die Frage, warum man eine solche Leistung nicht in Anspruch nimmt und sich bei der Schadensregulierung eines Fachmanns bedient. Rechtsanwalt Niesen ist Fachmann!


Bei einem Verkehrsunfall haftet die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung für den Ihnen entstandenen Schaden verschuldensabhängig. Aufgrund der Vielzahl von Urteilen steht der Laie oft hilflos der Abwicklung durch die Versicherung gegenüber. Oft werden von den Versicherungen für den Geschädigten nachteilige Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben und nicht alle dem Geschädigten zustehenden Schadenspositionen ersetzt.
Dabei sind verschiedene Schadenstypen zu unterscheiden.
 

Sachschaden

Neben dem tatsächlichen Schaden an Ihrem Fahrzeug, steht Ihnen auch der Ausgleich in Bezug auf Abschleppkosten, Mietwagen/Nutzungsausfall, Sachverständigengebühren und weiterer Schadenspositionen wie An- und Abmeldekosten zu.


Dabei kann der Geschädigte wählen, ob er eine tatsächliche Reparatur wünscht, oder ob er, so der Pkw fahrtüchtig ist, sich lieber den Schaden und den Wertverlust an seinem Pkw aus-zahlen lassen möchte.


Gerade in Bezug auf die Mietwagenkosten und den Nutzungsausfall sind einige Aspekte zu beachten. Wie lange ein Geschädigter einen Anspruch auf einen Mietwagen besitzt sind entscheidende Fragen, wenn es um die Mobilität des Geschädigten geht. Ist man nicht unbe-dingt auf ein Ersatzfahrzeug angewiesen, kann man sich den Ausfall des Fahrzeugs auch durch einen sog. Nutzungsausfall in Geld ersetzen lassen.
 

Personenschaden

Wenn Sie bei dem Unfall verletzt wurden, haben Sie einen Anspruch auf ein Schmerzensgeld sowie die Übernahme der Heilbehandlungskosten durch die Gegenseite.
Das Schmerzensgeld orientiert sich dabei an bereits ergangenen Urteilen und hat sich an jahrelanger Rechtsprechung entwickelt. Dabei reicht die Spanne von kleinen Verletzungen wie Schleudertrauma oder Prellungen über Knochenbrüchen bis hin zu Dauerschäden oder dem Verlust des Lebens.
Herr Rechtsanwalt Niesen betreut Sie vom Tag des Unfalls an bis zur endgültigen Zahlung. Er führt für Sie Verhandlungen mit der Versicherung.
 

Vollkaskoversicherung

Aber auch wenn Sie einen Unfall selbst verschuldet habe und Ihre Vollkaskoversicherung den Schaden nicht ersetzen will, helfen wir Ihnen gerne?
 

Teilkaskoversicherung

Ihr Pkw wurde durch Brand, Hagel oder sonstige Umwelteinflüsse beschädigt? In Ihr Fahrzeug wurde eingebrochen? 
Hier haftet Ihre Teilkaskoversicherung. Häufig versucht die Versicherung jedoch der Scha-denszahlung zu umgehen, indem dem Geschädigten der Vorwurf der Manipulation oder der Falschangaben bei der Meldung des Schadens unterstellt wird.
 

Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren

Ihnen wird unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrs-unfall oder Trunkenheit im Verkehr vorgeworfen? Rechtsanwalt Niesen vertritt Sie vor der Strafverfolgungsbehörde oder dem Gericht und versucht, den Vorwurf zu entkräften. Da es sich um Straftaten handelt, ist eine anwaltliche Vertretung anzuraten.
Zu schnell gefahren, den Abstand nicht eingehalten? Ihnen droht ein Fahrverbot?
Nicht jedes Bußgeld ist gerechtfertigt.
Gerade bei Messungen im Verkehr gibt es eine Vielzahl von Fehlerquellen. So muss das Messgerät geeicht und ordnungsgemäß eingestellt sein, der Bedienende muss geschult sein und der Verstoß muss einwandfrei nachgewiesen werden.
Doch auch bei Feststellungen bei Polizeiüberwachungen wie Rotlichtverstößen muss das Bußgeld nicht zwingend akzeptiert werden. Oft besteht die Möglichkeit von einem Fahrverbot abzusehen oder aufgrund von Messfehlern eine Buße vollständig abzuwenden.


Recht der Fahrerlaubnis 

Sie begehren die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis? Es droht der Entzug der Fahrerlaubnis?
Herr Rechtsanwalt Niesen berät Sie sowohl auf dem Weg zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis über Absolvierung von Kursen bis zur MPU, als auch bei drohendem Entzug der Fahrerlaubnis wegen Punkten oder Drogenmissbrauch.
Die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, insbesondere nach Fahren unter Alkoholeinfluss ist sehr schwierig, da im Rahmen der MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) glaubhaft gemacht werden muss, dass dies nicht wieder vorkommen wird. Es empfiehlt sich die Absolvierung eines Vorbereitungskurses.
Das Punktesystem des Verkehrszentralregisters ist oft undurchsichtig. Wann verfallen meine Punkte? Was geschieht, wenn ein neuer Verstoß hinzukommt? Wie ist mein jetziger Punk-testand? All dies ist zu beachten, damit die Fahrerlaubnis nicht entzogen wird.

Kontakt

Mettfelder Straße 1
D-50996 Köln
+49 221 93 55 75-0
+49 221 93 55 75-20